KSH-Rahmenvertrag
Allgemein
Die von der DOMCURA AG entwickelte „Kombinierte Sach-, Glas- und Haftpflichtversicherung” ist eine optimale und bedarfsgerechte Gestaltung des Versicherungsschutzes für Gebäude von Wohnungsunternehmen und Hausverwaltungen.
Versichert werden die Objekte zum aktuellen Neubauwert gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Vandalismus, Glasbruch sowie gegen Elementarschäden. Im Versicherungsschutz weiterhin enthalten ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung inkl. Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Grundlage sind die vereinbarten Bedingungen des DOMCURA KSH-Rahmenvertrages.
Gebäudeversicherung
- Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel
- Explosion, Implosion, Verpuffung, Induktion
- Blitz und die Überspannungsschäden aus Blitz
- Feuernutzwärmeschäden
- Vandalismus- und Graffitischäden ohne Höchstentschädigungsgrenze
- Innere Unruhen, Streik, Fahrzeuganprall, Überschallknall
- Fußbodenheizungen, Klima- und Wärmepumpen sowie Solarheizungsanlagen sind beitragsfrei mitversichert
- Wasseraustritt aus Aquarien, Wasserbetten und Schwimmbecken
- Versicherung von Frost- und Bruchschäden an Zuleitungsrohren außerhalb des versicherten Gebäudes und Grundstückes.
- Versicherung von Frost- und Bruchschäden an Ableitungsrohren außerhalb des versicherten Gebäudes und Grundstückes bis 3.000,00 € je versicherten Gebäude
- Beitragsfreie Feuerrohbauversicherung bis zur Bezugfertigkeit für Neubauten für max. 24 Monate
- Mietausfall bis zu 24 Monate
Versicherte Kosten
Bis 1.300.000,- EUR je Versicherungsfall, wenn nicht abweichend:- Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel
- Aufwendungen zur Abwendung und Minderung eines Schadens bis 5.000.000,00 EUR
- Ermittlung und Feststellung eines Schadens
- Aufräumungs-, Abbruch- und Absperrkosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Feuerlöschkosten
- Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen
- Kosten für die Dekontamination von Erdreich bis 2.000.000,00 EUR
- Kosten für Sachverständige
- Mehrkosten infolge Preissteigerungen
- Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen
- Mehrkosten durch Technologiefortschritt
- Verkehrssicherungsmaßnahmen
- Wiederaufforstung von gärtnerischen Anlagen bis 2.000,00 EUR
- Aufwendungen für den Austausch von Armaturen, Geruchsverschlüssen und Wassermessern bis 500,00 EUR
- Wasserverlust nach einem ersatzpflichtigen Schaden bis 6.000,00 EUR
- Aufwendungen für Rohrverstopfungen nach einem ersatzpflichtigen Schaden bis 500,00 EUR
- Aufwendungen für die Beseitigung von umgestürzten oder abgeknickten Bäumen nach einem ersatzpflichtigen Schaden bis 6.000,- EUR
Elementarschadendeckung
Versichert sind Schäden durch:
- Erdbeben
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdfall und Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
- Selbstbeteiligung bei Überschwemmung und Rückstau 2.500,00 EUR, bei allen anderen Gefahren 1.000,00 EUR
- Höchstentschädigungsgrenze pro Jahr je Objekt 2.500.000,00 EUR
Glasbruchversicherung
Versichert sind Glasbruchschäden an:
- Allen mit dem Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenverglasungen
- Zusätzliche Kosten für Glasbruchgefahr bis 2.000,00 EUR
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie Bauherrenhaftpflicht
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Eigentümer und Vermieter von Haus- und Grundbesitz
- Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt 3.000.000,00 EUR
- Mitversicherung der persönlichen, gesetzlichen Haftpflicht von beauftragten Mietern
- Schäden durch häusliche Abwässer
- Bauherrenhaftpflicht für An- und Umbauten für eigene und fremde Bauvorhaben ohne Begrenzung der Bausumme
Umwelthaftpflichtversicherung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe:
- Auf Antrag beitragsfreie Mitversicherung der Umwelthaftpflichtversicherung eines Öltanks bis 5.000 l und eines Flüssiggastanks bis 3.000 l
- Auf Antrag Mitversicherung der Umwelthaftpflichtversicherung eines Öltanks größer 5.000 l gegen Mehrprämie
