Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Der KSH - Rahmenvertrag für Wohnungsunternehmen und Hausverwalter gestaltet Ihren/den Versicherungsschutz optimal und bedarfsgerecht.
Versicherbar sind Gebäude mit einem wohnwirtschaftlichen Anteil von mindestens 50% bezogen auf die Gesamtnutzfläche des Gebäudes. Darüber hinaus können auch Gewerbeeinheiten, die ein Wohneinheiten vergleichbares Risiko darstellen, versichert werden (Bürogebäude).
Der Versicherungsschutz ist modular aufgebaut: Abwahl- oder Einschlussmöglichkeiten, z.B. in den Bereichen Rückstau, Elementar- bzw. Haustechnik, ermöglichen eine individuelle Absicherung. Es erfolgt keine Berechnung einer Versicherungssumme. Die Prämienermittlung erfolgt auf Basis der Wohn- und/oder Gewerbeeinheiten. Grundlage des Konzeptes bilden die VGB 2017 - Wohneinheitenmodell und die AHB 2009 sowie die Besonderen Bedingungen, die erhebliche Deckungserweiterungen beinhalten und im Folgenden auszugsweise dargestellt werden:
maschinelle Einrichtungen, Anlagen und Geräte sowie fest installierte Datenträger, die Bestandteile von Gebäuden sind, z. B.:
Heizungsanlagen, Klimaanlagen, Gas-, Elektro- und Fernsprechanlagen (ohne Endgeräte), Klingelanlagen, Aufzüge, Raumbelüftungsanlagen, Antennenanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Außenjalousien, Aufzüge, Fotovoltaikanlagen, Steuerungsmodule
Das Abhandenkommen dieser Sachen durch Diebstahl sowie Sachschäden durch unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung, insbesondere durch:
zusätzlich bis 100.000 EUR auf Erstes Risiko
Haus und Grund:
Gewässerschäden:
Umweltschäden:
Diese Kurzübersicht ist nur zum Zwecke der Information und Dokumentation ausgestellt. Durch diese Kurzinformation werden die geschriebenen Bedingungen weder ergänzt noch geändert und ersetzen diese auch nicht.
Der KSH - Rahmenvertrag für Wohnungsunternehmen und Hausverwalter gestaltet Ihren/den Versicherungsschutz optimal und bedarfsgerecht.
Versicherbar sind Gebäude mit einem wohnwirtschaftlichen Anteil von mindestens 50% bezogen auf die Gesamtnutzfläche des Gebäudes. Darüber hinaus können auch Gewerbeeinheiten, die ein Wohneinheiten vergleichbares Risiko darstellen, versichert werden (Bürogebäude).
Der Versicherungsschutz ist modular aufgebaut: Abwahl- oder Einschlussmöglichkeiten, z.B. in den Bereichen Rückstau, Elementar- bzw. Haustechnik, ermöglichen eine individuelle Absicherung. Es erfolgt keine Berechnung einer Versicherungssumme. Die Prämienermittlung erfolgt auf Basis der Wohn- und/oder Gewerbeeinheiten. Grundlage des Konzeptes bilden die VGB 2017 - Wohneinheitenmodell und die AHB 2009 sowie die Besonderen Bedingungen, die erhebliche Deckungserweiterungen beinhalten und im Folgenden auszugsweise dargestellt werden:
maschinelle Einrichtungen, Anlagen und Geräte sowie fest installierte Datenträger, die Bestandteile von Gebäuden sind, z. B.:
Heizungsanlagen, Klimaanlagen, Gas-, Elektro- und Fernsprechanlagen (ohne Endgeräte), Klingelanlagen, Aufzüge, Raumbelüftungsanlagen, Antennenanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Außenjalousien, Aufzüge, Fotovoltaikanlagen, Steuerungsmodule
Das Abhandenkommen dieser Sachen durch Diebstahl sowie Sachschäden durch unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung, insbesondere durch:
zusätzlich bis 100.000 EUR auf Erstes Risiko
Haus und Grund:
Gewässerschäden:
Umweltschäden:
Diese Kurzübersicht ist nur zum Zwecke der Information und Dokumentation ausgestellt. Durch diese Kurzinformation werden die geschriebenen Bedingungen weder ergänzt noch geändert und ersetzen diese auch nicht.
Die Bauleistungsversicherung ist die Vollkaskoversicherung für Schäden am Bauwerk und der Baustelle während der gesamten Bauzeit. Sie schützt Sie vor Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten. Versichert sind im Allgemeinen unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen von Leistungen durch höhere Gewalt wie Hochwasser oder Sturm. Es sind im Allgemeinen aber auch Schäden durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit und Ähnliches versichert.
Bei Mitversicherung von Schäden durch Leitungswasser und Sturm an der Altbausubstanz gemäß Klausel TK 5180 oder TK 5181 wird nur dann Entschädigung geleistet, soweit aus einer anderen Versicherung kein Ersatz erlangt werden kann.
Bei Verlusten durch Diebstahl oder Einbruchdiebstahl wird Entschädigung geleistet für Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind oder sich in geschlossenen Räumen befinden, deren Türen mit Sicherheitsschloss gesichert und im Bereich des Kellers und Erdgeschosses von außen nicht erreichbar sind, oder in vergleichbar verschlossenen Containern aufbewahrt werden.
Mitversichert (subsidiär) sind Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sowie durch Löschen oder Niederreißen bei diesen Ereignissen, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung.
Versicherungsort ist die jeweilige Baustelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die Transportwege gelten als mitversichert.
Sind bei der Anmeldung zur Versicherung die Versicherungssummen entsprechend den bedingungsgemäßen Bestimmungen gebildet worden, so werden die Bestimmungen über die Unterversicherung nicht angewendet.
Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe sind mit 25.000 EUR auf erstes Risiko je Bauvorhaben prämienfrei mitversichert. Das Feuerrisiko für Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe gilt als mitversichert.
Versichert gelten der umgebende Baugrund und Bodenmassen, soweit sie nicht Bestandteil der Bauleistung sind, wenn sie als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens verlustig gehen oder so nachteilig verändert werden, dass Kosten zu ihrer Stabilisierung erforderlich werden, um den Kraftschluss zwischen Bauwerk, Baugrund und Bodenmassen wieder herzustellen.
Auf Erstes Risiko gelten diese bis 10.000 EUR versichert.
Auf Erstes Risiko gelten Schadensuchkosten und zusätzliche Aufräumungskosten bis zu 10.000 EUR versichert.
Diese Kurzübersicht ist nur zum Zwecke der Information ausgestellt und überträgt keine Rechte auf den Inhaber. Durch diese Kurzübersicht wird die Deckung, die durch die Police geboten wird, weder ergänzt noch erweitert oder geändert.
Die Bauleistungsversicherung ist die Vollkaskoversicherung für Schäden am Bauwerk und der Baustelle während der gesamten Bauzeit. Sie schützt Sie vor Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten. Versichert sind im Allgemeinen unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen von Leistungen durch höhere Gewalt wie Hochwasser oder Sturm. Es sind im Allgemeinen aber auch Schäden durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit und Ähnliches versichert.
Bei Mitversicherung von Schäden durch Leitungswasser und Sturm an der Altbausubstanz gemäß Klausel TK 5180 oder TK 5181 wird nur dann Entschädigung geleistet, soweit aus einer anderen Versicherung kein Ersatz erlangt werden kann.
Bei Verlusten durch Diebstahl oder Einbruchdiebstahl wird Entschädigung geleistet für Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind oder sich in geschlossenen Räumen befinden, deren Türen mit Sicherheitsschloss gesichert und im Bereich des Kellers und Erdgeschosses von außen nicht erreichbar sind, oder in vergleichbar verschlossenen Containern aufbewahrt werden.
Mitversichert (subsidiär) sind Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sowie durch Löschen oder Niederreißen bei diesen Ereignissen, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung.
Versicherungsort ist die jeweilige Baustelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die Transportwege gelten als mitversichert.
Sind bei der Anmeldung zur Versicherung die Versicherungssummen entsprechend den bedingungsgemäßen Bestimmungen gebildet worden, so werden die Bestimmungen über die Unterversicherung nicht angewendet.
Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe sind mit 25.000 EUR auf erstes Risiko je Bauvorhaben prämienfrei mitversichert. Das Feuerrisiko für Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe gilt als mitversichert.
Versichert gelten der umgebende Baugrund und Bodenmassen, soweit sie nicht Bestandteil der Bauleistung sind, wenn sie als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens verlustig gehen oder so nachteilig verändert werden, dass Kosten zu ihrer Stabilisierung erforderlich werden, um den Kraftschluss zwischen Bauwerk, Baugrund und Bodenmassen wieder herzustellen.
Auf Erstes Risiko gelten diese bis 10.000 EUR versichert.
Auf Erstes Risiko gelten Schadensuchkosten und zusätzliche Aufräumungskosten bis zu 10.000 EUR versichert.
Diese Kurzübersicht ist nur zum Zwecke der Information ausgestellt und überträgt keine Rechte auf den Inhaber. Durch diese Kurzübersicht wird die Deckung, die durch die Police geboten wird, weder ergänzt noch erweitert oder geändert.
Die Barkaution kann der Vermietung einer Wohnung im Wege stehen und bedeutet für den Vermieter Aufwand. Die KSH-Mietkaution bietet für Mieter und Vermieter viele Vorteile.
Was ist die KSH-Mietkaution?
Es handelt sich um eine Kautionsversicherung für private Mietverhältnisse.Der Vermieter erhält eine Bürgschaftsurkunde, die ihn ebenso absichert wie eine Barkaution oder Bankbürgschaft. Die Beantragung ist denkbar einfach und schnell: Online in nur kurzer Zeit. Alles, was der Vermieter benötigt, sind die Zugangsdaten zu unserem Online-Portal und die Einwilligung des Mieters zur Schufa-Anfrage. Die Bonität des Mieters wird während der Beantragung innerhalb weniger Minuten geprüft.
Was passiert, wenn die Kaution in Anspruch genommen wird?
Im Schadenfall zahlt der Versicherer die geforderte Kautionssumme an den Vermieter aus, wenn der Mieter nicht nachweisen kann, dass die Inanspruchnahme unberechtigt ist. Der Versicherer fordert nach der Auszahlung den Betrag vom Mieter ein.
Wie wird die KSH-Mietkaution beendet?
Die Mietkaution wird durch ordentliche Kündigung beendet oder durch Rückgabe der Bürgschaftsurkunde. Mit der Rückgabe der Urkunde sind dann keine weiteren Beiträge mehr fällig.
Was kostet die KSH-Mietkaution?
Der Mieter zahlt eine Jahresprämie von 4,8 % der Kautionssumme, mindestens aber 50,- EUR Mindestbeitrag. Steuern oder Gebühren fallen nicht an.
Wie funktioniert die Beantragung?
Der Mieter gibt schriftlich sein Einverständnis zur Schufa-Abfrage. Der Antrag wird online eingegeben, dies dauert nicht länger als ein paar Minuten. Der Mieter erhält dann innerhalb weniger Tage die Bürgschaftsurkunde, die er dem Vermieter aushändigt.
Diese Kurzübersicht ist nur zum Zwecke der Information und Dokumentation ausgestellt. Durch diese Kurzinformation werden die geschriebenen Bedingungen weder ergänzt noch geändert und ersetzen diese auch nicht.
Die Barkaution kann der Vermietung einer Wohnung im Wege stehen und bedeutet für den Vermieter Aufwand. Die KSH-Mietkaution bietet für Mieter und Vermieter viele Vorteile.
Was ist die KSH-Mietkaution?
Es handelt sich um eine Kautionsversicherung für private Mietverhältnisse.Der Vermieter erhält eine Bürgschaftsurkunde, die ihn ebenso absichert wie eine Barkaution oder Bankbürgschaft. Die Beantragung ist denkbar einfach und schnell: Online in nur kurzer Zeit. Alles, was der Vermieter benötigt, sind die Zugangsdaten zu unserem Online-Portal und die Einwilligung des Mieters zur Schufa-Anfrage. Die Bonität des Mieters wird während der Beantragung innerhalb weniger Minuten geprüft.
Was passiert, wenn die Kaution in Anspruch genommen wird?
Im Schadenfall zahlt der Versicherer die geforderte Kautionssumme an den Vermieter aus, wenn der Mieter nicht nachweisen kann, dass die Inanspruchnahme unberechtigt ist. Der Versicherer fordert nach der Auszahlung den Betrag vom Mieter ein.
Wie wird die KSH-Mietkaution beendet?
Die Mietkaution wird durch ordentliche Kündigung beendet oder durch Rückgabe der Bürgschaftsurkunde. Mit der Rückgabe der Urkunde sind dann keine weiteren Beiträge mehr fällig.
Was kostet die KSH-Mietkaution?
Der Mieter zahlt eine Jahresprämie von 4,8 % der Kautionssumme, mindestens aber 50,- EUR Mindestbeitrag. Steuern oder Gebühren fallen nicht an.
Wie funktioniert die Beantragung?
Der Mieter gibt schriftlich sein Einverständnis zur Schufa-Abfrage. Der Antrag wird online eingegeben, dies dauert nicht länger als ein paar Minuten. Der Mieter erhält dann innerhalb weniger Tage die Bürgschaftsurkunde, die er dem Vermieter aushändigt.
Diese Kurzübersicht ist nur zum Zwecke der Information und Dokumentation ausgestellt. Durch diese Kurzinformation werden die geschriebenen Bedingungen weder ergänzt noch geändert und ersetzen diese auch nicht.
Das DOMCURA-Mehrfamilienhauskonzept gestaltet Ihren/den Versicherungsschutz optimal und bedarfsgerecht!
Versicherbar sind Gebäude mit einem wohnwirtschaftlichen Anteil von mindestens 50% bezogen auf die Gesamtnutzfläche des Gebäudes. Darüber hinaus können auch Gewerbeeinheiten, die einer Wohneinheit vergleichbares Risiko darstellen, versichert werden (Bürogebäude). Denkmalgeschützte Gebäude können nicht versichert werden!
Der Versicherungsschutz ist modular aufgebaut: Abwahl- oder Einschlussmöglichkeiten, z.B. in den Bereichen Rückstau, Elementar- bzw. Haustechnik, ermöglichen eine individuelle Absicherung. Es erfolgt keine Berechnung einer Versicherungssumme. Die Prämienermittlung erfolgt auf Basis der Wohn- und/oder Gewerbeeinheiten. Grundlage des Konzeptes bilden die VGB 2017 - Wohneinheitenmodell und die AHB 2009 sowie die Besonderen Bedingungen, die erhebliche Deckungserweiterungen beinhalten und im Folgenden auszugsweise dargestellt werden:
Haus- und Grund:
Gewässerschäden:
Umweltschäden:
maschinelle Einrichtungen, Anlagen und Geräte sowie fest installierte
Datenträger, die Bestandteile von Gebäuden sind, z. B.:
Das Abhandenkommen dieser Sachen durch Diebstahl sowie Sachschäden durch unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung, insbesondere durch:
zusätzlich bis 100.000 EUR auf Erstes Risiko
Diese Kurzübersicht ist nur zum Zwecke der Information und Dokumentation ausgestellt. Durch diese Kurzinformation werden die
geschriebenen Bedingungen weder ergänzt noch geändert und ersetzen diese auch nicht.
Das DOMCURA-Mehrfamilienhauskonzept gestaltet Ihren/den Versicherungsschutz optimal und bedarfsgerecht!
Versicherbar sind Gebäude mit einem wohnwirtschaftlichen Anteil von mindestens 50% bezogen auf die Gesamtnutzfläche des Gebäudes. Darüber hinaus können auch Gewerbeeinheiten, die einer Wohneinheit vergleichbares Risiko darstellen, versichert werden (Bürogebäude). Denkmalgeschützte Gebäude können nicht versichert werden!
Der Versicherungsschutz ist modular aufgebaut: Abwahl- oder Einschlussmöglichkeiten, z.B. in den Bereichen Rückstau, Elementar- bzw. Haustechnik, ermöglichen eine individuelle Absicherung. Es erfolgt keine Berechnung einer Versicherungssumme. Die Prämienermittlung erfolgt auf Basis der Wohn- und/oder Gewerbeeinheiten. Grundlage des Konzeptes bilden die VGB 2017 - Wohneinheitenmodell und die AHB 2009 sowie die Besonderen Bedingungen, die erhebliche Deckungserweiterungen beinhalten und im Folgenden auszugsweise dargestellt werden:
Haus- und Grund:
Gewässerschäden:
Umweltschäden:
maschinelle Einrichtungen, Anlagen und Geräte sowie fest installierte
Datenträger, die Bestandteile von Gebäuden sind, z. B.:
Das Abhandenkommen dieser Sachen durch Diebstahl sowie Sachschäden durch unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung, insbesondere durch:
zusätzlich bis 100.000 EUR auf Erstes Risiko
Diese Kurzübersicht ist nur zum Zwecke der Information und Dokumentation ausgestellt. Durch diese Kurzinformation werden die
geschriebenen Bedingungen weder ergänzt noch geändert und ersetzen diese auch nicht.
Aus vielen Gründen kann man schnell - auch ohne eigenes Zutun - in einen Prozess verwickelt werden. Damit man aus Kostengründen nicht auf sein gutes Recht verzichten muss, sorgt der zwischen der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG und der DOMCURA AG bestehende Gruppenvertrag für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen.
Dieser bietet die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung speziell für die Bedürfnisse als Vermieter/Verpächter von Wohn- und Gewerbeeinheiten abzuschließen.
Es sind hierbei stets alle vermieteten, verpachteten und eigengenutzten Einheiten eines Objektes zu versichern. Auch vorübergehend leer stehende bzw. nicht vermietete Einheiten sind beitragspflichtig. Einheiten, die teilweise gewerblich genutzt werden, sind als Gewerbeeinheiten zu versichern.
Gerichtlicher / außergerichtlicher Versicherungsschutz besteht für den Mitversicherten als
Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, betreffend Wohn- und Gewerbeeinheiten in Deutschland.
Die Versicherungssumme beträgt bis zu 300.000,00 EUR je Rechtsschutzfall. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall EUR 150,--.
Es besteht bei neuen Verträgen und bei Einschluss neuer zusätzlicher Objekte in einen bestehenden Vertrag eine Wartezeit von 3 Monaten. Auf die Wartezeit kann verzichtet werden, wenn das Risiko anderweitig versichert war und im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung übernommen wird. Die Versicherungsgesellschaft und die Vertragsnummer sind im Antrag anzugeben.
Diese Kurzübersicht ist nur zum Zwecke der Information und Dokumentation ausgestellt. Durch diese Kurzinformation werden die geschriebenen Bedingungen weder ergänzt noch geändert und ersetzen diese auch nicht.
Aus vielen Gründen kann man schnell - auch ohne eigenes Zutun - in einen Prozess verwickelt werden. Damit man aus Kostengründen nicht auf sein gutes Recht verzichten muss, sorgt der zwischen der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG und der DOMCURA AG bestehende Gruppenvertrag für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen.
Dieser bietet die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung speziell für die Bedürfnisse als Vermieter/Verpächter von Wohn- und Gewerbeeinheiten abzuschließen.
Es sind hierbei stets alle vermieteten, verpachteten und eigengenutzten Einheiten eines Objektes zu versichern. Auch vorübergehend leer stehende bzw. nicht vermietete Einheiten sind beitragspflichtig. Einheiten, die teilweise gewerblich genutzt werden, sind als Gewerbeeinheiten zu versichern.
Gerichtlicher / außergerichtlicher Versicherungsschutz besteht für den Mitversicherten als
Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, betreffend Wohn- und Gewerbeeinheiten in Deutschland.
Die Versicherungssumme beträgt bis zu 300.000,00 EUR je Rechtsschutzfall. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall EUR 150,--.
Es besteht bei neuen Verträgen und bei Einschluss neuer zusätzlicher Objekte in einen bestehenden Vertrag eine Wartezeit von 3 Monaten. Auf die Wartezeit kann verzichtet werden, wenn das Risiko anderweitig versichert war und im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung übernommen wird. Die Versicherungsgesellschaft und die Vertragsnummer sind im Antrag anzugeben.
Diese Kurzübersicht ist nur zum Zwecke der Information und Dokumentation ausgestellt. Durch diese Kurzinformation werden die geschriebenen Bedingungen weder ergänzt noch geändert und ersetzen diese auch nicht.
Einsatz von Kränen und Gerüsten; Luftfracht
Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten
Bergungsarbeiten; Bereitstellung eines Provisoriums
Wiederherstellung des Betriebssystems, welche für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig ist
Diese Kurzübersicht ist nur zum Zwecke der Information und
Dokumentation ausgestellt. Durch diese Kurzinformation werden die
geschriebenen Bedingungen weder ergänzt noch geändert und
ersetzen diese auch nicht.
Einsatz von Kränen und Gerüsten; Luftfracht
Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten
Bergungsarbeiten; Bereitstellung eines Provisoriums
Wiederherstellung des Betriebssystems, welche für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig ist
Diese Kurzübersicht ist nur zum Zwecke der Information und
Dokumentation ausgestellt. Durch diese Kurzinformation werden die
geschriebenen Bedingungen weder ergänzt noch geändert und
ersetzen diese auch nicht.